Büroreinigung (gem. dem §32 der Gewerbeordnung)

Reinigung von Privatwohnungen, auch Einfamilienhäuser, die vomEigentümer / der Eigentümerin bzw dem Mieter / der Mieterin gemischt verwenden werden – Wohnung und Büro, z.B. Steuerberater/in, EDV-Berater/in, usw.