Reinigungstätigkeiten in Privatwohnhäusern (Stiegenhäuser mit Fensterreinigung) nach Art der Hausfrau / des Hausmannes.
Reinigung des Stiegenhauses von Häusern und Betreuung des gesamten Anlage (siehe oben), in den sowohl Wohnungen als auch Büros bestehen, sofern der Büroanteil merklich geringer (ca. 10%) als der Wohnungsanteil ist.